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Mehr Direktbuchungen: Fang bei dem Gast an, der wiederkommt

Wer mehr Direktbuchungen will, fängt beim zweiten Aufenthalt an, also bei dem Gast, der schon einmal bei dir übernachtet hat und wiederkommen möchte. Kam er beim ersten Mal über Booking.com oder Airbnb, hat er dich dort gefunden, und der Kontakt läuft über das Portal. Ein Gast, der direkt bei dir bucht, gibt dir seine Kontaktdaten selbst, und du hast sie auch für den nächsten Aufenthalt.

Was du bei einer Direktbuchung selbst in der Hand hast

Bei einer Direktbuchung trägt der Gast Name, E-Mail-Adresse und Telefonnummer selbst ein. Diese Angaben stehen bei der Buchung in deinem eigenen System, und von der Buchung bis zum Check-out hast du direkten Kontakt zu ihm. Nach dem Aufenthalt darfst du ihn wieder einladen, solange du die Bedingungen von § 7 Abs. 3 UWG (öffnet in einem neuen Tab) für E-Mails an Bestandskunden erfüllst.

Stornobedingungen, Anzahlung und Restbetrag, Hausregeln und Mindestaufenthalt legst du selbst fest.

Bei einer Buchung über ein Portal bekommst du Kontaktdaten, die nur für diesen Aufenthalt gedacht sind, und es gelten die Regeln des Portals. Sagen wir, ein Paar hat im Juni zwei Nächte über Airbnb bei dir gebucht und will im nächsten Juni wiederkommen. Dann fängt ihre Suche wieder bei Airbnb an. Für einen ersten Aufenthalt bleiben Booking.com und Airbnb nützlich, denn über sie finden dich Gäste, die dich noch nicht kennen.

Mehr Direktbuchungen über deine eigene Website

Auf deiner Website muss ein Gast die ganze Buchung auf einmal erledigen können. Er wählt Anreise und Abreise, sieht die Verfügbarkeit, sucht sich ein Zimmer aus, bezahlt und bekommt eine Bestätigung. Ein Kontaktformular oder ein "Frag per E-Mail nach der Verfügbarkeit" lässt ihn warten, während dasselbe Zimmer auf dem Portal einen Buchen-Button hat. Wer am Handy sucht, muss dort auch buchen und bezahlen können.

Bei Drimbu bekommst du eine eigene Website in mehreren Sprachen, mit eingebautem Buchungsmodul und so gebaut, dass Suchmaschinen sie finden. Deine bestehende Website kannst du auch behalten und Buchungs-Widgets von Drimbu einbauen. Der Gast wählt dann im Such-Widget seine Termine, und der Buchen-Button öffnet die Buchungsseite von Drimbu. Anzahlung und Restbetrag bezahlt er über dein eigenes Konto bei Mollie oder Stripe.

Hinter der Website steht derselbe Kalender, mit dem der Kanalmanager deine Kanäle abgleicht. Nach einer Direktbuchung ist das Zimmer innerhalb von Sekunden auf Booking.com, Airbnb und jedem anderen angebundenen Kanal nicht mehr verfügbar. Die Verfügbarkeit ist überall gleich, auf deiner eigenen Website auch. Die Direktbuchung selbst steht in derselben Übersicht wie die Buchungen von den Portalen, auch an der Rezeption eines Boutique-Hotels. In einem Bericht siehst du für jeden Kanal den Anteil an den Buchungen und am Umsatz, deine Website neben Booking.com und Airbnb.

Jeder Gast bekommt eine Gästeseite in seiner eigenen Sprache und muss dafür nichts installieren. Beim Online-Check-in fragt die Gästeseite unter anderem nach bevorzugter Sprache und Anlass der Reise. Eine E-Mail, die du für die Zeit nach dem Check-out einrichtest, wird automatisch verschickt, und zwar nur an Gäste, die direkt gebucht haben. Sie wird mit der Antwort des Gastes im selben Verlauf im zentralen Posteingang gespeichert, neben der Buchung.

Was du bei Gästen von Booking.com und Airbnb darfst und was nicht

Für Airbnb gilt die Richtlinie zu Buchungen außerhalb der Plattform und zur Gebührentransparenz (öffnet in einem neuen Tab). Du darfst Gäste nicht auffordern oder ermuntern, eine aktuelle, künftige oder wiederholte Buchung außerhalb von Airbnb zu machen. Links zu anderen Websites gehören weder ins Inserat noch in eine Nachricht.

Einen Rabatt dafür, dass ein Gast an Airbnb vorbei bucht, bietest du nicht an. Nach der Buchung bittest du den Gast über die Nachrichten von Airbnb auch nicht um seine E-Mail- oder Postadresse. Eine Reservierung zu stornieren, damit der Gast sie direkt bei dir neu bucht, ist ebenfalls verboten.

Booking.com regelt den Kontakt zu Gästen in Artikel 2.9.3 seiner Vertragsbedingungen für Unterkünfte, der General Delivery Terms (öffnet in einem neuen Tab) in der Version 2601. Den Nachrichtendienst und die Kontaktdaten, die du über Booking.com bekommst, nutzt du nicht für unerwünschte elektronische Nachrichten. Gästedaten verwendest du nur, soweit der Aufenthalt sie braucht (Anhang 1, Artikel 2.2.4).

Für jeden Gast, der über Booking.com oder Airbnb gebucht hat, gilt deshalb:

  • Keine Bitte, beim nächsten Mal direkt zu buchen, weder in einer Nachricht noch im Inserat noch auf einer Karte im Zimmer.
  • Kein Rabatt für einen nächsten Aufenthalt, der außerhalb des Portals gebucht wird.
  • Kein Newsletter und keine Werbe-E-Mail, auch nicht an eine Adresse, die der Gast in deinen eigenen Online-Check-in eingetragen hat.

Den Namen deiner Unterkunft merkt sich auch ein Gast, der über ein Portal gebucht hat. Diesen Namen setzt du in den Titel des Inserats, auf das Schild an der Tür und auf deine Website. Eine Webadresse schreibst du nicht ins Inserat. Wer später nach diesem Namen sucht, findet deine Website, sofern sie in den Ergebnissen erscheint.

Die Regeln von Airbnb und Booking.com in diesem Text sind auf dem Stand vom 24. September 2026. Die Portale ändern ihre Bedingungen von Zeit zu Zeit, und FeWo-direkt oder Traum-Ferienwohnungen haben eigene. Lies die Partnerbedingungen jedes Portals, über das du verkaufst, bevor du etwas Neues einführst.

Die E-Mail nach dem Aufenthalt geht an Gäste, die direkt gebucht haben

Einem Direktgast darfst du ohne vorherige Einwilligung Werbung per E-Mail schicken, wenn alle diese Bedingungen erfüllt sind:

  • Du hast die Adresse vom Gast selbst bekommen, bei einer Buchung bei dir.
  • Die E-Mail wirbt für deine eigenen ähnlichen Leistungen. Ein weiterer Aufenthalt bei dir gehört dazu.
  • Bei der Buchung hast du ihm gesagt, dass du ihm E-Mails schicken wirst. Er konnte kostenlos und einfach widersprechen und hat es nicht getan.
  • Jede E-Mail gibt ihm die Möglichkeit, sich kostenlos und einfach abzumelden.

Fehlt eine davon, brauchst du für diese E-Mails seine vorherige Einwilligung. In Deutschland stehen die Bedingungen in § 7 Abs. 3 UWG (öffnet in einem neuen Tab), der Artikel 13 Absatz 2 der ePrivacy-Richtlinie 2002/58/EG (öffnet in einem neuen Tab) umsetzt. Die Rechnung und die Einladung zum Online-Check-in sind keine Werbung und fallen nicht darunter.

Die Adressen deiner Gäste bleiben in deinem eigenen Buchungssystem. Du gibst sie nicht an andere weiter und kaufst keine Adresslisten dazu. Nach einer Abmeldung oder einem Widerspruch bekommt der Gast keine solche E-Mail mehr von dir. Auch bei einer E-Mail, die für ihn schon geplant ist, sorgst du selbst dafür, dass sie ihn nicht erreicht.

Plan die E-Mail für ein paar Tage nach der Abreise und setz deinen Namen darunter. Nimm eine Absenderadresse, auf die der Gast antworten kann, und schreib den Namen der Unterkunft in den Betreff.

Halte die E-Mail kurz und bitte um eine einzige Sache, eine Bewertung oder die Antwort auf eine Frage. Schreib in der Sprache, die der Gast beim Check-in angegeben hat. Als Grund zum Wiederkommen schlägst du ihm dieselbe Woche im nächsten Jahr vor. Sobald die Termine der nächsten Saison buchbar sind, schickst du eine zweite E-Mail mit einem Link zu deiner eigenen Website.

Bei der Suche nach deinem Namen gefunden werden

Wer nach dem Namen deiner Unterkunft sucht, bekommt oft zuerst das Inserat eines Portals zu sehen. Mit einem vollständig ausgefüllten Unternehmensprofil bei Google erscheinen in den Ergebnissen auch deine eigenen Angaben, mit einem Link zu deiner Website.

In das Profil gehören:

  • dein Name, genau so geschrieben wie auf dem Schild und auf deiner Website
  • Adresse, Telefonnummer und der Link zu deiner Website
  • die Art deiner Unterkunft als Kategorie
  • eigene Fotos von den Zimmern, vom Eingang und von der Umgebung
  • eine Antwort von dir auf jede Bewertung

Halte auch Adresse und Telefonnummer überall gleich: auf deiner Website, bei Google, bei der Tourist-Information und in den Gastgeberverzeichnissen deiner Region.

Links aus deiner Region auf deine Website helfen dir, gefunden zu werden. Bitte die Tourist-Information und die Veranstalter in deiner Gegend um einen Link. Frag auch die Betriebe, zu denen du Gäste schickst, etwa das Restaurant oder den Fahrradverleih.

Was du jeden Monat zählst

Schau pro Monat und pro Saison, welcher Anteil aller Buchungen direkt hereingekommen ist, und leg denselben Zeitraum im Vorjahr daneben, also August neben August.

Zähl die Gäste, die wiedergekommen sind, und wie viele davon beim zweiten Mal direkt gebucht haben. Mitgezählt wird jeder, der wiederkommt, egal über welchen Kanal er beim ersten und beim zweiten Mal gebucht hat. Bei Gästen, die schon beim ersten Mal direkt gebucht haben, soll die E-Mail nach dem Aufenthalt auch die zweite Buchung direkt hereinholen.

Frag bei der Buchung oder beim Check-in, wie der Gast dich gefunden hat. Gib ein paar feste Antworten vor: Google, die Tourist-Information, Freunde, ein früherer Aufenthalt. Nach einer Saison siehst du, woher die Gäste kommen, die direkt buchen.

Miss die E-Mail nach dem Aufenthalt an den Antworten, die du bekommst, und an den Buchungen, die danach hereinkommen.

Was der Gast vom letzten Jahr findet, wenn er nach dir sucht

Nimm diese Woche dein Handy und such nach dem Namen deiner Unterkunft, so wie es ein Gast vom letzten Jahr tun würde. Schau, was zuerst erscheint: das Inserat eines Portals, dein Unternehmensprofil bei Google oder deine eigene Website. Ist deine eigene Website nicht dabei, kümmerst du dich zuerst um sie.

Drimbu gibt dir eine Website mit Buchungsmodul, die denselben Kalender nutzt wie deine angebundenen Kanäle. Starte kostenlos.

Vom Lesen zum Machen

Jetzt in die Praxis umsetzen

Deine Website, deine Buchungen, deine Kanäle und die Nachrichten deiner Gäste stehen an einer Stelle. Die Routinearbeit übernimmt Drimbu.